Schiessordnung

Die Regeln der Schiessordnung des DSBs sind uneingeschränkt gültig. Die unten
aufgeführten Regeln stellen eine Erweiterung dieser Regeln dar.

  1. Kein Schütze darf die Ausrüstung eines anderen ohne dessen Einwilligung berühren.
  2. Anfängern ist die Benutzung der Sportanlage nur in Begleitung einer Aufsicht gestattet. Sie haben dessen Anweisungen Folge zu leisten.
  3. Jeder Schütze hat sich selbst zu vergewissern, dass das Schussfeld frei ist.
  4. Alle auf einem Bogenschießplatz Anwesenden haben darauf zu achten, nicht unvermutet in das Schussfeld eines Schützen zu geraten.
  5. Alle Schützen müssen gemeinsam zum Ziehen der Pfeile zu den Scheiben gehen.
  6. Werden Pfeile hinter einem Ziel gesucht, wird ein Bogen deutlich sichtbar an das Ziel angelehnt, um nachfolgenden Schützen zu signalisieren, dass sich jemand im Gefahrenbereich aufhält.
  7. Nie den Bogen ohne eingelegten Pfeil spannen und die Sehne loslassen ("trocken schießen").
  8. Der Bogen ist beim Zusammenbau bzw. vor dem Spannen sorgfältig zu kontrollieren.
  9. Das Material ist regelmäßig auf Schäden zu kontrollieren. Defekte Ausrüstung, wie z.B. beschädigte Pfeile, dürfen nicht weiter verwendet werden.
  10. Beim Ziehen der Pfeile ist besondere Vorsicht geboten:
    1. Jeder Schütze stellt sicher, dass beim Ziehen eines Pfeils keine Person hinter dem Pfeil steht.
    2. Jeder Schütze achtet darauf, dass er sich nicht hinter einem Schützen aufhält, der seine Pfeile zieht.
  11. Jeder Schütze hat festes Schuhwerk zu tragen um einen sicheren Stand zu gewährleisten.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens ein betriebsbereites Handy mitgeführt wird, um im Notfall Hilfe holen zu können.
  13. Es darf nicht alkoholisiert geschossen werden.
  14. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person schießen. Die aufsichtführende Person muss sich in Griffreichweite befinden um im Gefahrenfall schnell eingreifen zu können.
  15. Sorgfältiger Umgang mit den Zielen und dem Gelände sind Pflicht. Die Verwendung von Spitzen, die die Zielscheiben unnötig beschädigen, z.B. Jagd- oder Mittelalter Spitzen ist untersagt.
  16. Sämtlicher Müll und Unrat, dazu zählen auch alle Teile von gebrochenen Holz-, Alu und Karbonpfeilen, werden eingesammelt und entsorgt.
  17. Es sind keine Compound- und Sportbögen gestattet (Ausnahmen können nur vom Vorstand beschlossen werden).
  18. Auf dem Gelände befinden sich Ziele, auf die man nur mit einem Flu-Flu-Pfeil schießen darf. Diese Ziele werden speziell gekennzeichnet.
  19. Jeder Schütze hat sich vor Benutzung des Vereinsgeländes in das Schießbuch einzutragen. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
  20. Die Ziele werden nicht versetzt. Umgefallene Ziele werden wieder so aufgestellt, wie sie vorher standen. Bei beschädigten Zielen ist der Vorstand zu Informieren.

Jeder Schütze verpflichtet sich durch seine Teilnahme am Trainingsbetrieb, und durch seine Unterschrift in der Mitgliederliste, die oben stehenden Regeln einzuhalten, sowie die Schießordnung für Bogenschießplätze des DSB zu akzeptieren.Die Schießordnung wird am Parcours für jeden Schüzen sichbar ausgehängt. Die Schießordnung wird am Parcours für jeden Schützen sichtbar ausgehängt.

Personen, welche durch ihr Verhalten den Trainingsbetrieb oder die Sicherheit beinträchtigen, können von der verantwortlichen Schießleitung mit sofortiger Wirkung einmalig oder dauerhaft vom Schießbetrieb ausgeschlossen werden.

Inkrafttreten

Diese Schiessordnung tritt durch Beschluss der Vereinsversammlung (Datum siehe unten) mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Vossenack, den 26.04.2008